Neuregelung der jüdischen Zuwanderung
Die maßgebliche „Anordnung des Bundesministeriums des Innern gemäß § 23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes über die Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion mit Ausnahme der baltischen Staaten vom 24. Mai 2007 – zuletzt geändert am 13. Januar 2015 – in der Fassung vom 21. Mai 2015“ wurde modifiziert. Als jüdische Zuwanderer aufgenommen werden können […]
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