ALG II – Übernahme von Maklergebühren

Pressemitteilung des Sozialgerichts Frankfurt am Main „Der Fall: Der Leistungsempfänger bewohnt in Bad Vilbel eine Wohnung, die hinsichtlich ihrer Größe von 52 qm und einer Miethöhe von 409,00 Euro kalt unangemessen teuer ist. Der Leistungsträger, der diese Unterkunftskosten zunächst zahlte, forderte den Leistungsempfänger auf, sich um angemessenen, also günstigeren Wohnraum zukümmern. Die Übernahme von Maklergebühren […]

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