Impressum

Lebenslauf Thomas Puhe:

  • 1963 Geboren in Mönchengladbach/Nordrhein-Westfalen
  • 1983 – 1989 Studium der Rechtswissenschaften an der J.W. Goethe-Universität Frankfurt am Main
  • 1990 – 1992 Referendariat in Frankfurt und Wiesbaden 
  • 1993 Zulassung als Rechtsanwalt 
  • 1998 Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“, geführt bis 2019
  • 2007 Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Sozialrecht“
  • 2017 Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Migrationsrecht“

Kontakt:


Thomas Puhe
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Migrationsrecht und Sozialrecht
Jahnstraße 17
60318 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49.69.59 79 66 70
Telefax: +49.69.59 79 66 86
email: kanzlei@rechtsanwalt-puhe.de
 
Ust.-Nr.: 013 857 61693

Rechtliches:

Rechtsanwalt Thomas Puhe ist in der Bundesrepublik Deutschland die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht (1998-2019), Fachanwalt für Migrationsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht verliehen worden und gehört der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main an.

Neben den allgemeinen Vorschriften gelten für die Berufsausübung die besonderen berufsrechtlichen Vorschriften für Rechtsanwälte:
 –  Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
 –  Berufsordung für Rechtsanwälte (BORA)
 –  Fachanwaltsordnung (FAO)
 –  Vergütungsgesetz für Rechtsanwälte (RVG)
 –  Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
 –  Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft. Die gesetzlichen Regelungen können unter www.brak.de/seiten/06.php gefunden werden.

https://rak-ffm.de/startseite

Seit dem 09.01.2016 gilt die sog. ODR-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 524/2013). Diese sieht die Einrichtung einer europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) zur außergerichtlichen Regelung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen bei Online-Käufen vor. Die OS-Plattform ist am 15.02.2016 an den Start gegangen. Sie wird von der Europäischen Kommission verwaltet und dient dazu, Streitigkeiten bei Online-Käufen vollständig online abzuwickeln und beizulegen. Zu diesem Zweck steht auf der OS-Plattform ein elektronisches Beschwerdeformular zur Verfügung. Nach Einreichung der Beschwerde wird der Unternehmer über den Eingang der Beschwerde informiert. Anschließend vereinbaren der Verbraucher und der Unternehmer, von welcher nationalen Einrichtung der alternativen Streitbeilegung die Streitigkeit bearbeitet werden soll. Der ausgewählten Streitbeilegungsstelle werden daraufhin die Einzelheiten der Streitigkeit zur Bearbeitung, Lösungsfindung und Schließung der Beschwerde übermittelt.Die OS-Plattform ist unter folgendem Link zu finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

(Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer)

ADR-Hinweispflichten ab 1.2.2017

§ 37 des Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG) verpflichtet die Rechtsanwaltskanzlei Puhe, folgende Information nach Entstehen der Streitigkeit bereitzustellen:

Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert von 50.000 Euro ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstr. 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung:

ERGO Versicherungs AG
Victoriaplatz 1
40477 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211 477-7100
Fax: +49 (0)211 477-1500
www.ergo.de

Versicherungsnummer: HV-SV 94753647.8-00290

Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen der § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflicht von Rechtsanwälten und Patentanwälten (mit Risikobeschreibung) auf

  • die Berufstätigkeit als Rechtsanwalt (§§ 1-3 BRAO)
  • die Tätigkeit als

    • vorläufiger Insolvenzverwalter, Insolvenzverwalter, Treuhänder nach der Insolvenzordnung, Sachwalter, Konkursverwalter, Vergleichsverwalter, Verwalter nach der Gesamtvollstreckungsordnung, gerichtlich bestellter Liquidator, Zwangsverwalter, Sequester, Gläubigerausschussmitglied und Gläubigerbeiratsmitglied
    • Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, Vormund, Betreuer, Pfleger und Beistand
    • Schiedsrichter
    • Mediator
    • Abwickler einer Praxis gemäß § 55 BRAO, Zustellungsbevollmächtigter gemäß § 30 BRAO
    • Notarvertreter für die Dauer von 60 Tagen innerhalb eines Versicherungsjahres